MOBILITÄTSPASS

GARANTIERTE MOBILITÄT

Trotz guter Autopflege und Wartung: Eine Panne oder ein Unfall kann jeden treffen. Im Schadensfall hilft Ihre Kfz-Werkstatt schnell und unbürokratisch.

Die detaillierten Leistungsbeschreibungen und Versicherungsbedingungen erfragen Sie bitte in Ihrer Kfz-Werkstatt.

 

 

Grundleistungen bei Panne (inklusive Reifenpanne und Marderbiss) und Unfall an Ihrem Wohnort,
im Inland und im europäischen Ausland*

 
Pannen-/Unfallhilfe:

Ein Pannenhilfsfahrzeug kommt zur Schadensstelle.Wir tragen die Kosten für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft bis 103 €.

Abschleppen:

Lässt sich die Fahrbereitschaft nicht wieder herstellen,wird das Fahrzeugabgeschleppt. Übernahme der Kosten bis 154 €.

Bergen:

Wir sorgen für die Bergung Ihres Fahrzeugs, wenn es von der Fahrbahn abkommt.Übernahme der Kosten in unbegrenzter Höhe.


Zusatzhilfe auf Inlandsreisen bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 Kilometer Entfernung von Ihrem Wohnort


Weiter- oder Rückfahrt:

Wir ersetzen die Kosten (Bahnfahrten 2. Klasse) für Ihre Heimreise oder für Ihre Weiterfahrt zum Zielort und zurück zur Abholung des Fahrzeugs.

Übernachtung:

Wenn dasFahrzeug am Schadenstag nicht wieder fahrbereit ist, ersetzen wir Ihre Übernachtungskosten für bis zu drei Tage a 52 € pro Person/Nacht.

Mietwagen:

Die Kosten für einen Mietwagen zahlen wir schon ab einer Entfernung von 25 km von Ihrem Wohnort für maximal drei Tage a 52 €.

Fahrzeugunterstellung:

Wir tragen die Kosten (bis zu zwei Wochen), wenn Ihr Fahrzeug bis zur Reparatur oder zum Rücktransport untergestellt werden muss.


Zusatzhilfe auf Inlandsreisen bei Krankheit ab 50 Kilometer Entfernung von Ihrem Wohnort.


Krankenrücktransport:

Wir übernehmen die Kosten,wenn
die versicherte Person auf einer Reise mit dem versicherten
Fahrzeug krank oder verletztwirdund zurückzumWohnsitz
transportiert werden muss.


Rückholung von Kindern:

Wir tragen die Kosten für das
Abholen und die Rückfahrt von Kindern.

Fahrzeugabholung:

Wir holen das Fahrzeugab, wenn weder
der Fahrer noch eine Begleitperson zurückfahren kann.


 Zusatzhilfe auf Auslandsreisen*


Hilfe im Todesfall: Wir tragen(in Abstimmung mitdenAnge
hörigen) die Kosten für die Überführung nach Deutschland
oder die Bestattung imAusland.


Ersatzteilversand:

Können die benötigten Ersatzteile imAus
land nicht beschafft werden, organisierenwir sie und über
nehmen die Versandkosten.


Fahrzeugtransport:

Fallt das Fahrzeug imAusland aufgrund
einer Panne oder eines Unfalls für mehr als dreiTage aus,
sorgen wirfürden Rücktransport an denWohnort und über-
nehmen die Kosten, höchstens jedoch bis 2.560 €.


Fahrzeugverzollung und -Verschrottung:

Wir helfen bei der
Organisation und übernehmen die Gebühren, wenn das Fahr
zeug nach einem Unfall mit Totalschaden oder einem Diebstahl
verzollt oder verschrottet werden muss.


Fahrzeugunterstellung:

Wir tragen die Kosten (bis zu zwei
Wochen), wenn Ihr Fahrzeug bis zur Reparatur oder zum
Rucktransport untergestellt werden muss.

 


 

'Der Versicherungsschutz besteht für Europa und außereuropäische Gebiete, die zum
Geltungsbereich des Vertrages über dieEuropäische Wirtschaftsgemeinschatt gehören.

 


 

Die Mobilitätsgarantie gilt jeweils bis zur Fälligkeit
der nächsten Inspektion, je nach Wartungsempfehlung
des Herstellers, max. 24 Monate.


Voraussetzung für die Leistung aus der Mobilitätsgarantie
ist, dass sämtliche bei der Inspektion festgestellten
technischen Mängel am Fahrzeug behoben wurden.


Ausgeschlossen sind Pannen, die auf eigenes Verschulden
oder auf gewaltsame äußere Einflüsse zurückzuführen sind.

Was ist im Schadenfall zu tun?

Informieren Sie unverzüglich Ihre Werkstatt oder unsere
Service-Hotline 0 89 62 75-75 94, insbesondere wenn Ihr
Fahrzeug abgeschleppt werden muss.